Telearbeits-Steuergesetz für Grenzgängerinnen und Grenzgänger: Nationalrat stimmt zu

Telearbeits-Steuergesetz für Grenzgängerinnen und Grenzgänger: Nationalrat stimmt zu

Mo, 15. April 2024

Der Schweizer Nationalrat billigt einstimmig ein neues Gesetz zur Besteuerung von Telearbeit für Grenzgänger.

KEYSTONE/Peter Klaunzer

Der Nationalrat hat in seiner Sondersession am Montag mit 183 zu 0 Stimmen ein Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit von Grenzgängern verabschiedet.

Für die Heimarbeit aus dem Ausland gibt es staatsvertragliche Regelungen. Das Gesetz bildet die Grundlage für das nationale Steuerrecht.

Doppelbesteuerungsabkommen bestehen vor allem mit Frankreich und Italien. Demnach können Grenzgänger in Frankreich bis zu 40% ihrer Zeit zu Hause arbeiten und 25% in Italien. In der Regel wird das Einkommen in dem Land besteuert, in dem die Arbeit ausgeübt wird.

Wenn Grenzgängerinnen und Grenzgänger auf Heimarbeit umsteigen, wird ihr Einkommen daher in dem Land besteuert, in dem sie wohnen. Die Bestimmungen über die Besteuerung von Telearbeit sehen eine inländische Besteuerungsgrundlage für Telearbeit vor, die in einem Nachbarland für einen Schweizer Arbeitgeber geleistet wird.

Ein Streitpunkt im Nationalrat war die Besteuerung von Seeleuten auf Hochseeschiffen. Der Bundesrat wollte die Befreiung von der Quellensteuer für Seeleute auf Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge beibehalten und gesetzlich verankern.

Die Mehrheit des Ausschusses für Wirtschaft und Abgaben befürwortete die geltende Regelung, wollte sie aber nicht ausdrücklich festschreiben. Ein Kanton hatte die Steuerbefreiung auch auf ausländische Flaggen ausgedehnt.

Die Minderheit erklärte, die teilweise Steuerbefreiung für Besatzungen unter ausländischer Flagge habe zu Unsicherheiten geführt und es sei nun notwendig, Klarheit zu schaffen. Finanzministerin Karin Keller-Sutter erklärte, dass sich an der Steuerbefreiung für Besatzungen unter Schweizer Flagge so oder so nichts ändern werde.

Der Rat folgte der Minderheit mit 92 zu 90 Stimmen. In der Gesamtabstimmung hat er das Telearbeitsgesetz mit 183 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

©Keystone/SDA

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