Schweizerische Nationalbank: Erforderlicher Mindestreservesatz steigt auf 4%

Schweizerische Nationalbank: Erforderlicher Mindestreservesatz steigt auf 4%

Mo, 22. Apr. 2024

Ab dem 1. Juli 2024 wird die Schweizerische Nationalbank strengere Mindestreservevorschriften einführen, um die Wirksamkeit der Geldpolitik zu erhöhen.

KEYSTONE/Michael Buholzer

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) erhöht die Mindestreservepflicht für inländische Banken. Zu diesem Zweck ändert sie die Nationalbankverordnung per 1. Juli 2024.

Konkret heißt es in der Ankündigung vom Montag, dass Verbindlichkeiten aus abrufbaren Kundeneinlagen (ohne gebundenes Vorsorgevermögen) künftig ebenso wie andere relevante Verbindlichkeiten vollständig in die Berechnung der Mindestreservepflicht einbezogen werden.

Die bisherige Ausnahmeregelung, wonach nur 20T dieser Verbindlichkeiten bei der Berechnung zu berücksichtigen sind, wird damit abgeschafft. Die SNB erhöht auch den Mindestreservesatz auf 4% von bisher 2,5%.

Auf diese Weise will die SNB eine "weiterhin wirksame und effiziente Umsetzung der Geldpolitik" sicherstellen, wie sie schreibt. Da die Giroguthaben der Banken, die zur Erfüllung der Mindestreservepflicht gehalten werden, nicht verzinst werden, wird der Zinsaufwand der SNB sinken.

Die Anpassungen haben keinen Einfluss auf die derzeitige geldpolitische Ausrichtung.

Im vergangenen Jahr verzeichnete die SNB auf ihren Frankenpositionen einen Verlust von 8,5 Mrd. Franken, wovon ein Grossteil (7,4 Mrd. Franken) auf die Verzinsung der Giroguthaben der Banken entfiel.

©Keystone/SDA

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