Fr, 26. April 2024
Ein Richter am Bezirksgericht Zürich darf nicht mehr über Klimaaktivisten urteilen. Das Bundesgericht hat ihn für befangen erklärt. Er hat sich mit ihnen solidarisch gezeigt.
Im September 2022 sprach der inzwischen suspendierte Bezirksrichter eine Klimaaktivistin von "Extinction Rebellion" vom Vorwurf der Nötigung frei. Die Frau war an einer Strassenblockade im Zentrum von Zürich beteiligt.
Bei der Urteilsverkündung sagte er ihr vor den Zuhörern, dass sie sich nicht einschüchtern lassen solle. "Machen Sie weiter so." Auch den Kindern der Klimaaktivistin sagte er, sie könnten "stolz auf ihre Mutter sein".
In seinem am Freitag veröffentlichten Urteil kommt der Bundesgerichtshof zu dem Schluss, dass sich der Richter ganz offensichtlich mit den Klimaaktivisten solidarisiert hat.
Damit habe er bewusst oder unbewusst den Eindruck erweckt, dass seine Meinungsfreiheit - auch in zukünftigen, ähnlichen Fällen - beeinträchtigt werden könnte.
Das Bundesgericht hält es deshalb für richtig, dass er sich von Klimafällen zurückzieht. Das Gesuch, ihn von solchen Fällen abzuziehen, kam von der Zürcher Staatsanwaltschaft, die seit mehreren Jahren immer wieder Klimaaktivisten vor Gericht bringt.
Bei der Befragung im Rahmen des Verfahrens betonte der betreffende Richter, dass er den Klimaaktivisten selbstverständlich nicht aufgefordert habe, in Zukunft wieder an Kundgebungen teilzunehmen.
Er wollte lediglich sagen, dass es wichtig ist, für seine Ansichten einzutreten, solange dies ohne Gewalt und im Rahmen des Erlaubten geschieht.
Der Richter selbst legte Berufung beim Bundesgerichtshof ein. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass er nicht zur Berufung befugt war.
©Keystone/SDA