Mi, 17. Apr. 2024
Als Reaktion auf die potenzielle Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest stimmt der Schweizer Nationalrat für die Unterstützung von Betrieben der Fleischindustrie, die von Schließungen oder Verlusten betroffen sind.
Schlachthöfe und andere Betriebe der Fleischwirtschaft sollen eine Entschädigung erhalten, wenn sie wegen der Afrikanischen Schweinepest vorübergehend schliessen müssen oder finanzielle Verluste erleiden. Der Nationalrat hat eine Motion mit dieser Forderung angenommen.
Er entschied sich mit 96 zu 89 Stimmen bei zwei Enthaltungen für die Motion von Leo Müller (Mitte/LU). Der Ständerat, der bereits 2022 eine gleichlautende Motion angenommen hat, wird nun entscheiden.
Müller erklärte, es sei nur eine Frage der Zeit, bis die Afrikanische Schweinepest in der Schweiz auftauche. Allfällige behördliche Restriktionen könnten schnell zu Mehrarbeit in der Fleischverarbeitung führen und die damit verbundenen Kosten könnten die Existenz der Betriebe gefährden.
Es gehe um große Betriebe mit einem Klumpenrisiko, aber auch um kleinere Betriebe, sagte Müller. Schließungen könnten zu einem "Rückstau" von schlachtreifen Tieren führen. Dies könnte den Tierschutz gefährden.
Bund und Kantone könnten nicht alle unternehmerischen Risiken abdecken, schrieb der Bundesrat in seiner ablehnenden Stellungnahme. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider sagte, der Bundesrat wolle keine Ungleichbehandlung innerhalb des Sektors.
Die Afrikanische Schweinepest ist noch nicht in der Schweiz angekommen, ist aber bereits in Norditalien aufgetreten. Die durch ein Virus verursachte Krankheit befällt Wild- und Haustiere. Sie entwickeln ein hohes Fieber und sterben innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Für den Menschen ist das Virus nicht gefährlich.
©Keystone/SDA