Mo, 27. November 2023
Der Bundesrat will der unverantwortlichen Einfuhr von jungen Hunden einen Riegel schieben. Welpen dürfen künftig erst ab einem Alter von 15 Wochen in die Schweiz gebracht werden. Mit diesen und weiteren Verschärfungen kommt der Bundesrat einer Forderung des Parlaments nach.
Mit der Gesetzesverschärfung will der Bundesrat erreichen, dass weniger Welpen spontan und unüberlegt über das Internet im Ausland gekauft werden, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bei der Eröffnung der Vernehmlassung am Montag schrieb. Die Tiere werden über das Internet bestellt und per Sammeltransport in die Schweiz gebracht.
Laut EDI bergen diese Transporte auch das Risiko, dass sich die sehr jungen Hunde gegenseitig mit Krankheiten anstecken. Denn derzeit gibt es kein Mindestalter für die Einfuhr von Welpen in die Schweiz. Sind die Welpen jedoch unter acht Wochen alt, dürfen sie nur zusammen mit ihrer Mutter ins Land gebracht werden.
Nach Angaben des EDI gilt in vielen EU-Ländern die Altersgrenze von 15 Wochen oder rund vier Monaten. Der Bundesrat will aber für Privatpersonen, die einen Junghund selbst bei einem Züchter im Ausland abholen, eine Ausnahme von der Regel machen. Auch für die Einfuhr von jungen Diensthunden soll es Ausnahmen geben.
Die Zahl der importierten acht bis 15 Wochen alten Welpen stieg vor allem während der Covid-19-Pandemie auf insgesamt rund 15.500 im Jahr 2021, wie aus der Amicus-Datenbank hervorgeht. Im Jahr 2022 waren noch 12.200 importierte Hunde in dieser Altersgruppe registriert, und Ende Oktober 2023 waren es noch 7.600.
Die Datenbank gibt keine Auskunft über die Herkunft dieser Tiere - ob aus Zucht, Tierschutz oder Fundtieren. Auch die Gesamtzahl der importierten Hunde ist im Jahr 2022 gesunken. Bei den meisten importierten Hunden handelt es sich um Mischlinge; die nächsten Plätze in der Rangliste belegen kleine Rassen. Insgesamt lebten bei der letzten Zählung rund 562'000 Hunde in der Schweiz.
Der Bundesrat schlägt eine weitere Verschärfung der Tierschutzbestimmungen vor, auch zugunsten von Versuchstieren. Er will nun vorschreiben, dass die Zucht von Tieren ausdrücklich auf das notwendige Minimum beschränkt werden muss.
Zudem soll der Verbleib aller Versuchstiere in einer neuen Datenbank erfasst werden. Damit soll laut EDI verhindert werden, dass Institutionen Tiere für Versuche züchten, für die sie nicht gebraucht und deshalb getötet werden.
Zudem will der Bundesrat vorschreiben, dass Käfige und Gehege für Versuchstiere Rückzugsmöglichkeiten bieten müssen. Die Vorschläge des Bundesrates basieren auf dem 3R-Prinzip, d.h. Reduktion der Tierzahl (Reduce), Ersatz von Tierversuchen (Replacement) und Verbesserung der Methoden (Refine).
Auch für den Umgang mit Tieren sollen in Zukunft strengere Vorschriften gelten. Der Bundesrat will das Scheren von Hühnerschnäbeln und das Kürzen von Schafsschwänzen ebenso verbieten wie bestimmte Methoden des Umgangs mit Pferden, Ponys und Eseln sowie Geräte zum Umgang mit diesen Tieren.
Die Vorschläge sind bis zum 15. März 2024 Gegenstand einer Konsultation.
©Keystone/SDA