Mi, 17. Apr. 2024
Der umfangreiche Betrugsfall eines Luzerner Finanzberaters findet ein endgültiges Ende: Das Bundesgericht bestätigt eine hohe Haftstrafe.
Ein Finanzberater aus dem Kanton Luzern ist wegen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung rechtskräftig verurteilt worden. Das Bundesgericht hat die Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten bestätigt und die Beschwerde des Mannes vollumfänglich abgewiesen.
Der Mann akquirierte rund acht Jahre lang Gelder, hauptsächlich von Verwandten und Bekannten, bis er sich 2015 selbst anzeigte. Er gaukelte den Anlegern vor, dass er in der Vermögensverwaltung und im Devisenhandel erfolgreich sei und hohe Renditen erziele. Als Beweis dafür legte er den Kunden unwahre Dokumente und Grafiken vor.
In Wirklichkeit machte er mit seinen Investitionen Verluste. Er legte den Anlegern gefälschte Kontoauszüge vor und benutzte gefälschte E-Mail-Adressen, um zu verhindern, dass einzelne Kunden direkt mit der Bank Kontakt aufnehmen, bei der sie ihr Geld eingezahlt hatten. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Der Gesamtschaden belief sich auf 6,1 Millionen Franken. Davon hatte der Vermögensverwalter 1,8 Millionen für sich abgezweigt und damit seinen luxuriösen Lebensstil finanziert. Er versäumte es sogar, seinen Schwiegervater, der ebenfalls zu seinen Kunden gehörte, über die Verluste zu informieren.
Das Bundesgericht kam in seinem Entscheid zum Schluss, dass das Luzerner Kantonsgericht den Sachverhalt richtig festgestellt hat. Auch die Bemessung der Strafe ist nicht zu beanstanden.
Die Vorinstanz war zu Recht vom Vorliegen einer Schuldfähigkeit ausgegangen. Der forensisch-psychiatrische Sachverständige hatte keine Störung mit Krankheitswert festgestellt, sondern nur eine Persönlichkeitsakzentuierung mit narzisstischen Zügen.
©Keystone/SDA