Mi., Mai 1st 2024
Erleichterung des Zugangs zur Berufsausbildung für abgelehnte Asylbewerber und Migranten ohne Papiere.
Die Schweiz hat wichtige Änderungen eingeführt, um abgewiesenen Asylbewerbern und jungen Migranten ohne Papiere den Zugang zu einer beruflichen Grundausbildung zu erleichtern. Ab dem 1. Juni benötigen diese Personengruppen nur noch zwei Jahre Schulpflicht in der Schweiz, um ein Härtefallgesuch stellen zu können.
Der Bundesrat hat zudem die Frist für die Einreichung von Härtefallgesuchen von einem auf zwei Jahre verlängert. Diese Änderung der Bundesverordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit wurde am Mittwoch bekannt gegeben und entspricht einem parlamentarischen Auftrag.
In der Vergangenheit wurde die restriktive Regelung kritisiert, weil sie die Bildungschancen von Menschen ohne Papiere behindert. Die jüngste Anpassung des Bundesrates zielt darauf ab, dies zu korrigieren, indem die Schulpflicht gesenkt wird, um eine bessere Integration zu fördern und jungen motivierten Erwachsenen die Möglichkeit zu geben, eine Berufsausbildung zu absolvieren und so ihren potenziellen Beitrag zur Gesellschaft zu erhöhen.
Laut einer vom Bundesrat durchgeführten Konsultation gab es unter den Teilnehmern eine breite Unterstützung für diese Änderungen, was auf einen gesellschaftlichen Druck hin zu einer inklusiveren Bildungspolitik hinweist. Die Integrationskriterien und andere Voraussetzungen für die Erteilung einer Härtefallbewilligung nach dem Asylgesetz und der dazugehörigen Verordnung werden beibehalten.
©Keystone/SDA