Mi, 10. Apr. 2024
Das Bundesgericht bestätigt mit seinem Entscheid gegen das Basler Lokal das Lachgasverbot und schafft einen landesweiten Präzedenzfall für den Gesundheits- und Jugendschutz.
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde einer Bar gegen das Verkaufsverbot von Lachgas in Basel abgewiesen. Damit sind die entsprechenden Entscheide des Gesundheitsdepartements und des Appellationsgerichts nun rechtskräftig, wie das Kantonale Laboratorium am Mittwoch mitteilte.
Im Jahr 2021 verfügte das Laboratorium gegenüber einem Basler Gastronomiebetrieb ein Verbot der Abgabe von Lachgas zu Inhalationszwecken. Ein Rekurs gegen dieses Verbot wurde vom Gesundheitsdepartement und in zweiter Instanz vom Appellationsgericht mit der Begründung abgewiesen, dass die Abgabe von Lachgas sowohl nach dem Chemikaliengesetz als auch nach dem Lebensmittelgesetz verboten ist.
Der Bundesgerichtshof musste sich nun ebenfalls mit dem betreffenden Fall befassen. Er hat eine Revision des Betreibers nicht zugelassen.
Das Kantonale Laboratorium begrüsst diesen Entscheid im Interesse des Jugend- und Gesundheitsschutzes, wie es schreibt. Das Labor geht davon aus, dass dieser Entscheid schweizweit eine Signalwirkung haben wird.
©Keystone/SDA