Nach Ansicht der UBI darf die EDU nicht als rechtsextreme Partei bezeichnet werden

Published: Friday, Mar 22nd 2024, 22:40

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Das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) hat die Eidgenössische Demokratische Union (EDU) in einem Online-Bericht unzulässigerweise als "rechtsextreme Partei" bezeichnet. Zu diesem Schluss kam die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI am Freitag.

Es hat eine entsprechende Beschwerde mit sechs zu eins Stimmen gutgeheissen. Die Darstellung im Artikel "Das sind die Erfolgsaussichten der Kritiker der Massnahmen" vom 10. Oktober 2023 sei irreführend, teilte die UBI nach ihrer Vernehmlassung in Bern mit. Aufgrund der geltenden erhöhten Sorgfaltspflicht vor den eidgenössischen Wahlen stelle dies einen Verstoss gegen den Grundsatz der Fairness dar. Die SRF-Redaktion hat die Falschinformation am 18. Oktober 2023 korrigiert.

Eine weitere Beschwerde gegen die Berichterstattung von SRF über die Nationalratswahlen 2023 wurde hingegen abgewiesen. Es war beanstandet worden, dass die EDU durch den Ausschluss von verschiedenen Sendungen benachteiligt worden sei, insbesondere im Vergleich zur Evangelischen Volkspartei (EVP).

Das Berufungsgericht vertrat jedoch die Auffassung, dass eine absolute Gleichbehandlung aller Parteien nach der Rechtsprechung nicht erforderlich sei, um dem rundfunkrechtlichen Vielfaltsgebot zu genügen. Abweichungen vom Grundsatz der Gleichbehandlung müssen jedoch auf klaren Kriterien beruhen. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder befand, dass dies aufgrund des höheren Wähleranteils der EVP im Vergleich zur EDU bei den Wahlen der Fall war.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Bundeskommission. Ihre Entscheide können beim Bundesgericht angefochten werden, wenn die schriftliche Begründung vorliegt.

©Keystone/SDA

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