Landsgemeinde Innerrhoden verabschiedet total revidierte Verfassung

Published: Sunday, Apr 28th 2024, 14:50

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Das Innerrhoder Stimmvolk hat am Sonntag an der Kantonsversammlung in Appenzell die total revidierte Verfassung angenommen. Sie enthält nun zum Beispiel Bestimmungen über die Einführung des Notstandsrechts. Die Verfassung wird voraussichtlich 2027 in Kraft treten.

Die Innerrhoderinnen und Innerrhoder stellten sich hinter die totalrevidierte Kantonsverfassung, die im Vorfeld der Abstimmung kontrovers diskutiert worden war. Auch an der Kantonsversammlung gab es kritische Stimmen, zum Beispiel von SVP-Kantonalpräsident Martin Ebneter.

Ebneter erinnerte an die Aussagen der Ethikkommission (Regierung), wonach im Rahmen der Totalrevision keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen vorgenommen worden seien. "Das Versprechen ist mit der heute der Landsgemeinde vorgelegten Verfassung nicht eingehalten worden", kritisierte Ebneter.

Dem widersprach unter anderem Kantonsrätin Angela Koller: "Eine neue Verfassung zu schreiben, bedeutet nicht, die alte abzuschreiben." Es gibt zwar einige inhaltliche Änderungen, aber diese sind transparent ausgewiesen worden.

Ebneter bemängelte zum Beispiel die Bestimmungen zum Notrecht. Die Verfassung sehe keine konkrete Frist vor, bis zu der dem Grossen Rat (Parlament) allfällige Notrechtregelungen vorgelegt werden müssten. Ein von Ebneter eingereichter Rückweisungsantrag wurde jedoch abgelehnt, obwohl einige Stimmberechtigte ihn unterstützten.

Die offizielle Verpflichtung wird gelockert

Die total revidierte Kantonsverfassung sieht unter anderem eine Lockerung der Amtspflicht vor. Diese beschränkt sich neu auf Behörden, die vom Volk gewählt werden.

Ausserdem werden einige Finanzkompetenzen neu definiert. Bisher hat die Landsgemeinde über Ausgaben von einer Million Franken oder mehr entschieden. Künftig kann sie über Ausgaben von zwei Millionen Franken und mehr abstimmen.

Die neue Verfassung soll im Jahr 2027 in Kraft treten. Teil der Totalrevision war die Ausgliederung verschiedener Aspekte aus der Verfassung in separate Gesetze. Diese Gesetze werden in den nächsten Monaten im Grossen Rat beraten. Die Gesetze werden dann der Landsgemeinde vorgelegt.

©Keystone/SDA

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