Anwalt bezweifelt Glaubwürdigkeit des Opfers vor Zürcher Gericht

Veröffentlicht: Donnerstag, 13. Juli 2023, 12:00

Aktualisiert am: Freitag, 13. Oktober 2023, 14:12

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Im Kanton Zürich hat der Anwalt des Beschuldigten die Glaubwürdigkeit des Privatklägers vor Gericht in Frage gestellt. Die Vorwürfe gegen seinen Mandanten seien nicht haltbar. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ehepaar aus Südosteuropa Menschenhandel, Wucher, Bedrohung und weitere Delikte vor. Dem Mann wird auch sexuelle Nötigung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft beantragt für den nicht vorbestraften Mann eine Freiheitsstrafe von 45 Monaten und eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken. Die Anträge bezüglich der Frau werden separat behandelt. Die Privatklägerin, die aus dem gleichen Kulturkreis stammt wie der Beschuldigte, war zwischen November 2015 und Juni 2016 illegal als Kindermädchen im Haushalt des Paares angestellt. Sie hatte keine Arbeitsbewilligung für die Schweiz. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, die Notlage der jungen Frau bewusst ausgenutzt, sie belästigt und mit Drohungen eingeschüchtert zu haben. Der Verteidiger des Mannes konzentrierte sich darauf, die Glaubwürdigkeit der jungen Frau zu untergraben, deren Aussage für die Anklage von zentraler Bedeutung ist. Sie hatte ihren Lebensunterhalt in ihrem Heimatland und war nicht in Not, wollte aber mehr verdienen, was verständlich ist. Eine Notlage, Verletzlichkeit oder Hilflosigkeit liege nicht vor, so der Anwalt. Dies wäre eine Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Menschenhandels. Die junge Frau hatte andere Arbeitsmöglichkeiten und hatte bereits zuvor in der Schweiz gearbeitet. Ausserdem hätte sie die Familie jederzeit verlassen können. Kurz nachdem sie die Schweiz nach drei Monaten verlassen hatte, kehrte sie freiwillig zu ihrer Familie zurück. Das Bezirksgericht Winterthur befand das Paar im Juni 2021 des Menschenhandels, des Wuchers und der Drohung für schuldig, den Mann zudem der sexuellen Nötigung. Der Mann wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten und die Frau zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt.









©Keystone/SDA

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