Nationalratskommission will die Listenflut bei Wahlen eindämmen
Published: Friday, Apr 26th 2024, 17:50
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Die zuständige Nationalratskommission fordert Reformen im politischen System der Schweiz. So soll die Listenflut bei Wahlen und die Flut von Motionen im Parlament eingedämmt werden. Auch soll sich der Bundesrat bei Abstimmungen an neue Richtlinien halten müssen.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) hat entsprechende parlamentarische Initiativen lanciert, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Schwesterkommission des Ständerats wird als nächstes darüber entscheiden.
Geht es nach dem Willen der SPK-N, soll ab den Nationalratswahlen 2031 eine neue Methode der Sitzverteilung eingeführt werden, nämlich die Sainte-Laguë-Methode. Diese würde die Erfolgswertgleichheit der Stimmen erhöhen und Listenverbindungen überflüssig machen. Zudem soll die Zahl der Unterlistenkombinationen begrenzt werden. Diese Anliegen erhielten mit 16 zu 9 Stimmen eine klare Mehrheit.
Keine Initiativen während Sondersitzungen
Mit einer knappen Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen beschloss die Kommission, dass sich der Bundesrat bei der Festlegung des Abstimmungstermins an strengere Vorgaben halten soll. Demnach sollen das Datum der Einreichung von Volksinitiativen und Referenden sowie das Datum der Schlussabstimmung in der Bundesversammlung für die Zuordnung einer Vorlage zu einem bestimmten Abstimmungstag massgebend sein.
Nach Ansicht der Kommission ist es inakzeptabel, dass der Bundesrat aus taktischen Überlegungen oder auf Druck von Interessengruppen Vorlagen früher oder später zur Abstimmung bringt.
Die Nationalratskommission will auch die Flut von Motionen im Parlament bekämpfen. Motionen, Postulate und Interpellationen sollen künftig nicht mehr in Sondersessionen eingereicht werden können. Die Geschäftsordnung des Nationalrats soll entsprechend angepasst werden. Ein Motionskontingent pro Ratsmitglied lehnt die SPK-N jedoch ab.
Keine Transparenz bei Unterschriftensammlungen
Die SPK-N sprach sich weiterhin gegen neue Offenlegungspflichten für Unterschriftensammlungen aus. Die seit 2022 geltende Offenlegungspflicht für die Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkampagnen sei ausreichend. Der Nationalrat wird als nächstes über die entsprechende parlamentarische Initiative von SP-Nationalrätin Nadine Masshardt (BE) entscheiden.
Dasselbe gilt für eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne/ZH). Die SPK-N lehnte seinen Antrag auf Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung der Integrität von Aussagen im Abstimmungskampf klar ab.
©Keystone/SDA