Laut dem Zürcher Obergericht hat das Paar keinen Menschenhandel betrieben.

Published: Friday, Jul 14th 2023, 17:40

Aktualisiert am: Freitag, 13. Oktober 2023, 14:12

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Das Obergericht des Kantons Zürich hat am Freitag ein Ehepaar vom Vorwurf des Menschenhandels freigesprochen, sie aber in anderen Punkten für schuldig befunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. Der Mann wurde der sexuellen Nötigung, der Erpressung, der Bedrohung und anderer damit zusammenhängender Delikte für schuldig befunden. Er wurde zu 27 Monaten Gefängnis verurteilt, wovon 10 Monate verbüßt und 17 Monate zur Bewährung ausgesetzt werden müssen. Zudem wurde er zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken und zu einer Entschädigung von 6000 Franken an die Privatklägerin verurteilt. Die Frau wurde der Erpressung und anderer damit zusammenhängender Delikte für schuldig befunden und zu einer Bewährungsstrafe von 10 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu 30 Schweizer Franken verurteilt. Die Strafen wurden aufgrund der langen Verfahrensdauer reduziert. In dem Fall ging es um eine junge Frau aus Südosteuropa, die vom angeklagten Ehepaar aus dem gleichen Kulturkreis zwischen November 2015 und Juni 2016 ohne Arbeitsbewilligung als Kindermädchen und Haushälterin angestellt war. Das Gericht stellte fest, dass die Angeklagten die Unerfahrenheit der Frau ausgenutzt und sie in Bezug auf den Lohn ausgebeutet hatten. Die Hauptanklage lautete auf Menschenhandel. Das Gericht sprach den Angeklagten jedoch von diesem Vorwurf frei, da die Voraussetzungen für eine Verurteilung nicht erfüllt waren. Die Frau hatte eine gute Ausbildung erhalten, verfügte über Sprachkenntnisse und hatte eine kaufmännische Ausbildung sowie eine Zusatzausbildung im Gastgewerbe absolviert. Außerdem hatte sie Zugang zu ihrem Reisepass, einem Wohnungsschlüssel, einem Mobiltelefon und kostenlosem Internet. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass sie sich nicht in einer wirtschaftlichen Notlage befand oder gezwungen wurde und dass ihre Entscheidungs- und Handlungsfreiheit nicht eingeschränkt war. Es ist noch nicht bekannt, ob die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung das Urteil beim Bundesgericht anfechten wird.









©Keystone/SDA

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