OSZE-Wahlbeobachtung in der Schweiz

OSZE-Wahlbeobachtung in der Schweiz

Do., Okt. 19th 2023

Die Schweizer Bundesratswahlen am 22. Oktober werden Überwachung durch ein Expertenteam der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).

Das Team besteht aus Elissavet Karagiannidou aus Griechenland, Enira Bronitskaya aus Belarus und Adrià Rodríguez-Pérez aus Spanien. Sie begannen ihren Einsatz in der Schweiz am 9. Oktober und werden ihn am 26. Oktober beenden. Das Team wird am Sonntag einige Wahllokale besuchen und die Wahlen auf der Grundlage der OSZE-Verpflichtungen, der internationalen Standards für demokratische Wahlen und der nationalen Gesetzgebung bewerten.

elections
Foto von Arnaud Jaegers auf Unsplash

Sie werden sich auf die Transparenzregeln für die Finanzierung von politischen Parteien und Kampagnen konzentrieren. Für die nationalen Wahlen gelten zum ersten Mal nationale Richtlinien. Politische Akteure müssen Wahlkampfbudgets von 50'000 Franken und die Herkunft von Spenden und Beiträgen von mehr als 15'000 Franken offenlegen.

Die Experten werden sich auch mit den Versuchen zur Internet-Abstimmung in Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau sowie mit der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an den Wahlen befassen.

Ungefähr zwei Monate nach den Wahlen werden die drei Experten einen Bericht über die eidgenössischen Wahlen 2023 vorlegen.

Das Team wurde auf Einladung der Schweizer Regierung vom Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) in die Schweiz entsandt.

Briefwahl nur bis Donnerstag und per Einschreiben

Für die Nationalratswahlen sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren wahlberechtigt. Das Wahlverfahren für den Ständerat wird von den einzelnen Kantonen geregelt, wobei in einigen Kantonen bereits 16-Jährige wählen dürfen.

Die Schweizerische Post hat Ende September über 5 Millionen Wahlcouverts verschickt, die aufgrund der Rekordzahl von Kandidaten jeweils 500 Gramm wiegen. Damit die Umschläge rechtzeitig vor dem Wahlwochenende ankommen, empfiehlt die Post, sie bis zum 19. Oktober per A-Post oder bis zum 17. Oktober per B-Post zu versenden. Jede B-Post, die nach dem 18. Oktober verschickt wird, kommt nicht mehr rechtzeitig an.

In Kantonen mit bezahltem Rückporto ist die briefliche Stimmabgabe notwendig, damit die Stimmen für Parteien und Kandidaten gezählt werden können. Das Aufkleben einer zusätzlichen A-Post-Marke auf das vorfrankierte Couvert wird von der Post nicht anerkannt.

Wer sein Stimmcouvert für den National- und Ständerat noch nicht abgeschickt hat, muss dies bis spätestens Donnerstag nachholen, sonst kann er nur noch an der Urne abstimmen.

©Keystone/SDA

Verwandte Geschichten

In Kontakt bleiben

Erwähnenswert

the swiss times
Eine Produktion der UltraSwiss AG, 6340 Baar, Schweiz
Copyright © 2024 UltraSwiss AG 2024 Alle Rechte vorbehalten