Schweizer Gesetzgebung soll ausländische Übernahmen in Frage stellen und stoppen, wenn sie gewünscht werden

Schweizer Gesetzgebung soll ausländische Übernahmen in Frage stellen und stoppen, wenn sie gewünscht werden

Mi, 24. Apr. 2024

Der Schweizer Gesetzgeber versucht, die nationale Sicherheit und die wirtschaftliche Stabilität durch ein vorgeschlagenes Investitionsprüfungsgesetz zu stärken, das darauf abzielt, ausländische Übernahmen zu prüfen.

KEYSTONE/Anthony Anex

Die Einführung einer Investitionsprüfung soll Übernahmen von Schweizer Unternehmen durch ausländische Investoren verhindern. Die zuständige Nationalratskommission möchte die Vorlage erweitern.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat die Gesamtabstimmung über den Gesetzesentwurf zur Einführung der Investitionskontrolle auf Ende Juni verschoben, weil noch Details geklärt werden müssen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Annahme der Vorlage war mit 19 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung weitgehend unbestritten.

Ziel des Gesetzes ist es, Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren zu verhindern, wenn diese Übernahmen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit in der Schweiz gefährden oder bedrohen.

Das Investitionsprüfungsgesetz geht auf eine Motion des Walliser Ständerats Beat Rieder zurück. Einer der Gründe dafür war die Übernahme des Schweizer Agrochemie-Riesen Syngenta durch das Staatsunternehmen Chem China für 43 Milliarden Dollar.

Im Gegensatz zum Parlament ist der Bundesrat der Meinung, dass es keiner Investitionsrevision bedarf. Er erachtet die bestehenden Regeln als ausreichend. Zudem ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Investitionsprüfung ungünstig.

Bislang sind keine Übernahmen bekannt, die die öffentliche Ordnung oder Sicherheit in der Schweiz gefährdet hätten.

Einschließlich nichtstaatlicher Akteure

Die Mehrheit der WAK-N sieht das anders: Sie will "ein Instrument in der Hand haben, um einzugreifen, wenn es der Schutz strategischer Interessen erfordert", heisst es in der Mitteilung. Die Kommission spricht sich für einen breiten Anwendungsbereich des Gesetzes aus.

Konkret wird gefordert, dass die Investitionsprüfung auch für nicht-staatliche Investoren gelten soll und dass neben der öffentlichen Ordnung und Sicherheit auch die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen ausdrücklich als schützenswert genannt wird.

Zudem will die Mehrheit den Spielraum des Bundesrates erhöhen, um bei Bedarf weitere Unternehmen der Bewilligungspflicht zu unterstellen.

©Keystone/SDA

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