Mo., Nov. 6th 2023
Das Bezirksgericht Winterthur hat am Montag einen Permakultur-Bauern zu einer Busse von 1'500 Franken verurteilt. Der 40-Jährige ignorierte die Massnahmen gegen die Vogelgrippe, weil sie kostspielig waren und seiner alternativen Ideologie widersprachen.
Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte den Landwirt wegen mehrfacher Verstösse gegen die Tierseuchengesetzgebung. "Die vom Bund angeordneten Schutzmassnahmen gegen die Geflügelpest müssen eingehalten werden", machte der Richter bei der Urteilsverkündung deutlich.
Der zusätzliche Aufwand und die Ideologie sind kein Grund, die Maßnahmen zu ignorieren. Immerhin waren in unmittelbarer Nähe seines Hofes Tiere an H5N1 erkrankt. Der Permakulturbetrieb befand sich in der Überwachungszone, in der strenge Schutzmaßnahmen galten.
Der Landwirt argumentierte, dass er seine 30 Hühner nicht in einer überdachten Anlage halten könne, weil er Permakultur betreibe. Bei dieser Form der alternativen Landwirtschaft sind die Hühner für die Schädlingsbekämpfung, die Unkrautbekämpfung und die Bodenlockerung zuständig. "Deshalb brauche ich die Hühner im Freien".
Hätte er sich an die Maßnahmen gehalten, wäre Permakultur in dieser Zeit nicht möglich gewesen. Der Landwirt hätte eine Lockerungsmaschine für den Boden, Insektizide und Hühnerfutter für die Käfigtiere kaufen müssen. All das hätte den Prinzipien der Permakultur widersprochen - und es hätte Geld gekostet.
"Die Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe sind nur für konventionelle Betriebe geeignet", sagte er. Permakulturbetriebe könnten sie gar nicht einhalten. Der Landwirt will deshalb das Bußgeld nicht zahlen. Es handelt sich um eine Grundsatzfrage, die notfalls vom Bundesgerichtshof geklärt werden muss.
Der Verurteilte kritisierte jedoch nicht nur die Maßnahmen, sondern äußerte auch Zweifel an der Existenz der Vogelgrippe. Er habe nachgeforscht, und es sei ihm immer noch nicht klar, um welche Art von Erreger es sich handele. "Wenn es diese Krankheit wirklich gibt, werden die Vögel eine Immunität dagegen entwickeln".
Vor genau einem Jahr hat die Bundesregierung Maßnahmen gegen die Vogelgrippe erlassen. Bis zum Frühjahr dieses Jahres mussten die Geflügelhalter Schutzmaßnahmen einhalten, um zu verhindern, dass ihre Tiere mit infizierten Wildvögeln in Kontakt kommen.
Das Geflügel musste in einem überdachten und eingezäunten Auslauf untergebracht werden. Alle Geflügelhalter - sowohl gewerbliche als auch private - müssen ihre Tiere unabhängig von der Gefahr der Vogelgrippe registrieren lassen.
Auch der Landwirt hatte dies nicht getan. Er habe den Brief vom Veterinäramt nicht geöffnet, sagte er. Er lag zu Hause "bei den Dingen, die nicht so wichtig sind".
In der Schweiz gibt es derzeit rund 50 Bauernhöfe, die nach den Prinzipien der Permakultur geführt werden. Ziel ist es, den Boden so schonend wie möglich zu bewirtschaften. Moderne Technologien werden abgelehnt, ebenso wie Pestizide und Kunstdünger.
©Keystone/SDA