Der Schweizer Nationalrat will gewalttätige Eritreer ausweisen
Der Schweizer Nationalrat will gewalttätige Eritreer ausweisen
Sa, 27. Apr. 2024
Die Kommission des Nationalrats schließt sich dem Ständerat an und empfiehlt ein härteres Vorgehen gegen abgewiesene eritreische Asylbewerber und Gewalttäter.
Wie der Ständerat möchte auch die zuständige Nationalratskommission abgewiesene Eritreer in ein Drittland zurückschicken und härter gegen gewalttätige Asylsuchende vorgehen. Sie hat ihrem Rat empfohlen, die entsprechenden Motionen anzunehmen.
Abgelehnte eritreische Asylbewerber können derzeit nicht abgeschoben werden, da die Behörden in Eritrea eine zwangsweise Rückführung ihrer Bürger kategorisch ablehnen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) erachtet diese Situation als inakzeptabel, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Die SPK-N empfahl die Motion von FDP-Ständerätin Petra Gössi (SZ) mit 14 zu 11 Stimmen zur Annahme. Gemäss der Motion sollen abgewiesene eritreische Asylbewerber die Schweiz in ein Drittland verlassen müssen. Der Nationalrat hatte eine ähnliche Motion im Dezember abgelehnt.
Die Motion Gössi fordert den Bundesrat auf, ein Transitabkommen mit einem geeigneten Drittstaat abzuschliessen. Als Vorbild soll ein Abkommen dienen, das 2003 von der damaligen Justizministerin Ruth Metzler im Senegal unterzeichnet wurde, danach aber nie in Kraft trat.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Ein Transitabkommen wie dasjenige mit dem Senegal zu Beginn der Nullerjahre würde das Problem nicht lösen, sagte Justizminister Beat Jans im März im Ständerat. Es würde den Transit nur für maximal 72 Stunden erlauben. Viele der Betroffenen würden dann in die Schweiz zurückkehren.
Wie der Ständerat will auch die zuständige Nationalratskommission härter gegen Eritreerinnen und Eritreer vorgehen, die das Regime, vor dem sie angeblich geflohen sind, gewaltsam unterstützen. Eine entsprechende Motion von FDP-Ständerat Andrea Caroni (AR) wurde in der SPK-N mit 12 zu 10 Stimmen angenommen.
Die gewalttätigen Demonstrationen, die den eritreischen Diktator verherrlichen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bevölkerung gefährden, hätten zugenommen, argumentiert der Petent. Der Bundesrat ist hingegen der Meinung, dass die rechtlichen Mittel, um gegen solche Personen vorzugehen, bereits vorhanden sind.
Die SPK-N schlägt zudem die Annahme von zwei weiteren Motionen zu Eritrea vor, die vom Ständerat gutgeheissen wurden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) soll einen Vertreter für Migrationsfragen in diese Region entsenden, um politische Fortschritte zu erzielen. Zudem soll der Bundesrat neue Migrationspartnerschaften abschliessen.
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