Flixbus-Unfall in Zürich: Fahrer vor Gericht wegen Totschlags angeklagt

Flixbus-Unfall in Zürich: Fahrer vor Gericht wegen Totschlags angeklagt

Di, 30. April 2024

Der italienische Busfahrer muss sich vor Gericht verantworten, weil er 2018 in Zürich einen Unfall verursachte, bei dem zwei Menschen starben und mehrere verletzt wurden.

Keystone/EPA/FILIP SINGER

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat die Fahrweise eines italienischen Autofahrers als "völlig unverantwortlich" eingestuft: Wäre er im Dezember 2018 auf der vereisten Sihlhochstrasse mit angepasster Geschwindigkeit gefahren, hätte er den Unfall mit zwei Toten und vielen Verletzten verhindern können.

Der heute 62-Jährige muss sich deshalb am 29. Mai vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrer mehrfache fahrlässige Tötung und Körperverletzung sowie fahrlässige und grobe Verletzung der Verkehrsregeln vor.

Sie beantragen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zu Gunsten einer zweijährigen Bewährungszeit bedingt ausgesprochen werden soll.

Der Flixbus verunfallte am 16. Dezember 2018 kurz nach vier Uhr morgens auf der Autobahn A3W in der Stadt Zürich. Der Fahrer nahm am Ende der zweispurigen Sihlhochstrasse, die mehr als zehn Meter oberhalb der Sihl endet, nicht die Ausfahrt zum Sihlhölzli - stattdessen fuhr er in den Autobahnstummel und prallte an dessen Ende in die Betonmauer.

Ein Fahrgast wurde aus dem Bus geschleudert und fiel in die Sihl, wo sie bewusstlos ertrank. Der zweite Fahrer, der sich auf einem Sitz rechts neben dem Fahrer befand, wurde eingeklemmt und so schwer verletzt, dass er zwei Wochen später an einer Infektion starb, nachdem ihm beide Beine amputiert worden waren. 42 Fahrgäste erlitten Verletzungen, nur fünf Fahrgäste kamen unverletzt davon.

Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft war die Ursache des Unfalls eindeutig eine überhöhte Geschwindigkeit. Laut Anklageschrift betrug die Höchstgeschwindigkeit auf der gut beleuchteten Hochstraße 60 km/h. In Anbetracht der Schnee- und Eisglätte wären 40 km/h für Pkw und 30 km/h für Busse angemessen gewesen.

Der Fahrer fuhr mit seinem Bus 68 km/h, als er 136 Meter vor der Kollisionsstelle zum ersten Mal bremste, heißt es in der Anklageschrift. Nachdem er kurz beschleunigt hatte, leitete er 42 Meter vor der Betonwand eine Vollbremsung ein. Zu spät - mit 48 km/h prallte das Fahrzeug frontal in die Mauer.

Der Unfall - und der Tod von zwei Menschen - hätte laut Staatsanwaltschaft verhindert werden können: Hätte der Fahrer beim ersten Mal nicht gebremst, wäre der Bus trotz der überhöhten Geschwindigkeit 38 Meter vor der Mauer zum Stehen gekommen.

Die Staatsanwaltschaft sieht zwei Möglichkeiten dafür, dass der Fahrer nicht die Ausfahrt genommen und den Baumstumpf angefahren hat: Entweder war er unaufmerksam oder mit der Situation überfordert.

So habe sich der Italiener bestenfalls "zu sehr darauf konzentrieren müssen, nicht die Kontrolle über sein Fahrzeug zu verlieren, da er mit einer Geschwindigkeit fuhr, die an der Grenze seiner Beherrschbarkeit des Fahrzeugs lag". Er war daher nicht in der Lage, sich auf die Straße zu konzentrieren und adäquat zu reagieren.

©Keystone/SDA

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