Do, 25. April 2024
Die bevorstehende Abstimmung in Genf über das Verbot von Hass-Symbolen und die Ausweitung der politischen Rechte auf Ausländer könnte bedeutende Verfassungsänderungen mit sich bringen.
Am 9. Juni stimmen die Genferinnen und Genfer über eine Verfassungsbestimmung ab, die das Zeigen von Hass-Symbolen in der Öffentlichkeit verbietet.
Dazu gehört auch das Hakenkreuz. Drei weitere Vorschläge befassen sich mit Euthanasie, Kinderkrippen und erweiterten politischen Rechten für Ausländer.
Die Kantone Waadt und Freiburg haben bereits Anträge zum Verbot von Nazi-Symbolen angenommen. Mit einem Ja am 9. Juni wäre Genf jedoch der erste Kanton, der ein solches Verbot in seiner Verfassung verankert.
Mit Ausnahme der SVP unterstützen alle Fraktionen diesen Gesetzestext, der Teil des Kampfes des Kantons gegen Diskriminierung und Hass ist.
Die neue Bestimmung würde auch eine Gesetzeslücke schließen, da es derzeit kein solches ausdrückliches Verbot auf Bundesebene gibt.
Das dürfte sich bald ändern, denn nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat Texte unterstützt, die den Gebrauch von rassistischen, gewaltverherrlichenden und extremistischen Symbolen in der Öffentlichkeit schrittweise verbieten würden.
Die Genferinnen und Genfer werden auch über eine Initiative der linken Parteien und Gewerkschaften zur Ausweitung der politischen Rechte von Ausländern abstimmen. Der Text mit dem Titel "Une Vie ici, une Voix ici" erweitert das aktive und passive Wahlrecht auf kantonaler Ebene auf Ausländerinnen und Ausländer, die in Genf leben und seit mindestens acht Jahren in der Schweiz sind.
Derzeit haben in Genf lebende Ausländerinnen und Ausländer das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene. Für die Linke ist es an der Zeit, dass Ausländerinnen und Ausländer voll an der kantonalen Demokratie teilhaben können.
In der Schweiz gewähren nur die Kantone Neuenburg und Jura Ausländern das Stimmrecht, nicht aber das passive Wahlrecht auf kantonaler Ebene.
Bei der jüngsten Abstimmung geht es um die Lockerung der Arbeitsbedingungen in privaten Kindertagesstätten. Eine Gesetzesänderung erlaubt es diesen Einrichtungen, Personal einzustellen und Mindestlöhne zu zahlen.
Bisher waren die privaten Kindertagesstätten verpflichtet, die branchenüblichen besseren Löhne zu zahlen.
Die Rechte argumentiert, dass das neue Gesetz dank der niedrigeren Kosten die Eröffnung neuer Kindertagesstätten fördern wird. Die Linke, die Gewerkschaften und die Berufsverbände des Sektors der frühkindlichen Betreuung haben ein Referendum dagegen lanciert.
Die MCG lehnt die Gesetzesänderung ab, weil sie zu einer verstärkten Beschäftigung von Grenzgängern auf Kosten der ansässigen Arbeitnehmer führen würde.
©Keystone/SDA